
Liebevolle Betreuung von Anfang an.
In unserer Kinder- und Jugendarztpraxis begleiten wir Kinder, Jugendliche und ihre Familien vom Neugeborenenalter (U0 - vor Geburt möglich) bis ins junge Erwachsenenalter (21. Geburtstag). Uns ist eine medizinisch fundierte, liebevolle und ganzheitliche Betreuung besonders wichtig.

Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis
Unsere Kinderarztpraxis wird von zwei erfahrenen Fachärztinnen geleitet: Anna Prax und Sarah Normann. Gemeinsam bieten wir eine umfassende medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Sorgen und begleiten Ihre Familie vertrauensvoll durch alle Phasen der kindlichen Entwicklung.
Neben der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen bieten wir auch spezialisierte Leistungen wie beispielsweise Ultraschalldiagnostik, umfassende Vorsorgeuntersuchungen und individuelle Impfberatung an.

Kinder- und Jugendärztinnen
Anna Prax
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Sarah Normann
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Ohne Terminvereinbarung
Für akute Anliegen wie z.B. Infektionen, Ausschläge oder Verletzungen.
Nur mit Terminvereinbarung
Für wiederkehrende Beschwerden, Vorsorgeuntersuchungen, Beratungsgespräche & Impfungen.
Annahmeschluss: Bitte beachten Sie, dass 30 Minuten vor Sprechstundenende keine Termine mehr vergeben und keine Patienten mehr angenommen werden können.
Wartezeiten: Termine stellen eine Orientierung dar. Wir bemühen uns, Wartezeiten gering zu halten, jedoch kann es durch unvorhergesehene Situationen zu Abweichungen kommen.
Terminvereinbarung: Telefonisch oder direkt in der Praxis. Bitte vereinbaren Sie Termine (wie Vorsorgen) langfristig.
Terminabsage: Falls Sie verhindert sind, sagen Sie bitte mind. 24h vorher ab. Nicht abgesagte Termine werden laut GOÄ in Rechnung gestellt.

Was sollten Sie beim Praxisbesuch dabei haben?
Atteste & Krankschreibungen
Achtung: Krankschreibungen für die Schule, Sportbefreiungen, Vereinssporttauglichkeiten etc. sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese müssen somit privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt werden.
